Reise-Souvenirs: Was ist verboten?

An deutschen Flughäfen 70.000 Gegenstände sichergestellt

Kobrastiefel Schlangenstiefel

Bei Touristen liegen exotische Souvenirs voll im Trend. Doch Mitbringsel fallen schnell unter die Artenschutzverordnung. Was ist erlaubt? Was ist verboten?

Das Bundesfinanzministerium (BMF) warnt Urlauber vor unerlaubten Reise-Souvenirs, die von geschützten Tier- und Pflanzenarten stammen. Denn auch die Einfuhr von Teilen geschützter Exemplare und daraus gewonnene Erzeugnisse ist nicht erlaubt.

Regelmäßig während der Reisezeit haben die Zöllner besonders an den Flughäfen alle Hände voll zu tun, weil immer noch viele Touristen Reise-Souvenirs von geschützten Tieren und Pflanzen aus dem Urlaub mitbringen.



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„Davon habe ich nichts gewusst!“

Allein im letzten Jahr habe der Zoll an deutschen Flughäfen bei etwa 1.000 Beschlagnahmen über 70.000 Gegenstände sichergestellt. In mehr als 90 Prozent dieser Fälle waren Touristen betroffen, die unerlaubte Reise-Souvenirs im Gepäck hatten: lebende Schildkröten, Steinkorallen, Elfenbeinschnitzereien, Erzeugnisse aus Reptilienleder, Kobras in Alkohol, Orchideen, Kakteen, Störkaviar oder Arzneimittel mit Bestandteilen geschützter Tiere und Pflanzen.

Die häufigste Entschuldigung der Ertappten lautet: „Davon habe ich nichts gewusst!“ In der Tat: Vielen Urlaubern ist überhaupt nicht bewusst, dass manche Gegenstände, die aus Teilen von geschützten Pflanzen oder Tieren hergestellt werden, nur für Touristen produziert werden. Die Touristen allein bestimmen den Markt für diese Waren, für die geschützte Arten herhalten müssen.

Sogar als Straftat eingestuft

Wer solche Souvenirs nach Deutschland mitbringt, dem wird das teuer erworbene Stück vom Zoll am Flughafen wieder abgenommen. Darüber hinaus droht ein Bußgeld. Unter Umständen liegt sogar eine Straftat vor. Vielen Urlaubern ist nicht klar, dass sie mit dem Kauf bestimmter Mitbringsel der Natur des Urlaubslandes schaden. Das gilt für den extravaganten Schlangenledergürtel ebenso wie für den präparierten Schmetterling im Holzkasten.

So ist die enorme Entwicklung des Tourismus in vielen Ländern zu einer Bedrohung der Artenvielfalt geworden. Nach der EU-Artenschutzverordnung sind nicht nur lebende Tiere und Pflanzen, sondern auch Teile davon geschützt, wie Felle, Schildkrötenpanzer oder Muscheln. Auch Erzeugnisse von Tieren und Pflanzen gehören dazu, z. B. eine Halskette aus Korallenstücken oder der Kopf eines Ozelots, der als Potenzmittel angeboten wird.

Unerlaubte Reise-Souvenirs auf der Straße, am Strand oder im Laden

In den Reiseländern werden die geschützten Tiere und Pflanzen oft auf der Straße oder sogar in den teuren Touristenläden angeboten. Der Einwand der Reisenden, dass derartige Waren an ihrem Urlaubsort zuhauf verkauft werden, hilft beim Zoll nicht weiter. Auch die Aussage „das hat doch einfach am Strand gelegen“, erkennen die Zollbeamten nicht an. Sie machen keinen Unterschied zwischen gefundenen oder gekauften Stücken.

Reise-Souvenirs auf dem Markt
Copyright: Bernd Kulow

Auf dem Markt in Iquitos, Peru werden exotische Sachen angeboten, auch lebende, geschützte Tiere oder Pflanzen.

Zwar kann man Reptilienleder heute auch bei speziellen Farmen kaufen, und Gärtner vermehren Kakteen und Orchideen. Da man dies aber dem einzelnen Gürtel oder der Pflanze nicht ansehen kann, schreibt das CITES-Abkommen genau vor, dass für den Transport über die Grenzen Genehmigungen erforderlich sind – auch für gezüchtete oder künstlich vermehrte Exemplare. Erst wenn die zuständige Behörde ihre Zustimmung erteilt hat, darf die Reise beginnen. Das gilt auch für Strandfunde, da man beispielsweise auch einer Koralle nicht ansehen kann, ob sie mit Absicht abgebrochen oder nur angeschwemmt wurde.

Detaillierte Informationen zu Reise-Souvenirs

Welche Arten geschützt sind, und welche Behörden im jeweiligen Land zuständig sind, fragt man am besten über das Internet ab. Auf der Homepage des Bundesamts für Naturschutz findet man detaillierte Informationen zu all diesen Fragen: www.bfn.de

Zusätzlich können Sie bei www.artenschutz-online.de für jedes Land abrufen, welche Arten in diesem Land geschützt sind.

Über Bernd Kulow 168 Artikel
Als Journalist gestalte ich diese Webseite. Seit 2 Jahren bin ich freischaffender Filmemacher unter dem Namen MANGO-Film (www.mango-film.de). Gearbeitet habe ich für dpa, DIE ZEIT, stern, Frankfurter Rundschau, Hörfunk und Fernsehen. Der Regenwald hat mich von klein auf fasziniert. Mehrfach war ich in Mittel- und Südamerika unterwegs. Dabei hat mich vor allem der Amazonas Dschungel beeindruckt.

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